NEUHAUSER Verkehrszeichen §50/16 Andere Gefahren (temporär)
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Artikelnummer:
1687000 00 015 700
Temporäres Verkehrszeichen nach StVO
"Dieses Zeichen kündigt andere als in Z. 1 bis 15 angeführte Gefahrenstellen an. Auf einer Zusatztafel unter dem Zeichen kann die Gefahr näher bezeichnet werden, wie etwa Bankett nicht befahrbar, Holzbringung, Lawinengefahr, Wasserschutzgebiet u. dgl."
laut StVO in der geltenden Fassung.
"Dieses Zeichen kündigt andere als in Z. 1 bis 15 angeführte Gefahrenstellen an. Auf einer Zusatztafel unter dem Zeichen kann die Gefahr näher bezeichnet werden, wie etwa Bankett nicht befahrbar, Holzbringung, Lawinengefahr, Wasserschutzgebiet u. dgl."
laut StVO in der geltenden Fassung.
Symbol am Verkehrszeichen | §50/16 Andere Gefahren (temporär) |
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Seitenlänge | 700 mm |
Dicke des Materials | 1,5 mm |
Ausführung des Verkehrszeichens | Flach |
Typ und Ausführung des reflektierenden Materials | R1 stark reflektierend |
Marke | NISSEN / Neuhauser Verkehrstechnik |
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